Seminar-Informationen

Mobbing tritt nach statistischen Erhebungen in allen Verwaltungen auf, aber nur ungern geben diese das zu oder sie haben keine Ahnung, was läuft. Die Folgen sind schwerwiegend. Für die
Betroffenen reichen sie vom Verlust des Arbeitsplatzes über schwere Gesundheitsstörungen bis zu Klinikaufenthalten. Aber auch für alle nicht direkt Betroffenen ist die Situation oft unerträglich – das Betriebsklima leidet enorm, wenn sich ungelöste Konflikte im Amt zum Mobbing ausweiten. Führungskräfte sind oft unsicher, wie sie darauf reagieren sollen: Ist es wirklich Mobbing? Oder ist es ein Konflikt? Dieses Seminar vermittelt Verfahren und praktische Tipps, wie ein Mobbingfall analysiert und der/die Mobbingbetroffene bei der Bewältigung unterstützt werden kann. Gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, das Betriebsklima nachhaltig zu verbessern.

 

Schwerpunkte

·      Ursachen und Verlauf von Mobbing verstehen – Gefahren und Risiken erkennen

·      Definition von Mobbing – Unterschied zum Konflikt

·      Arbeitsorganisation, Arbeitsanforderungen, Führungsverhalten und Arbeitsbelastungen

·      Das Vorgehen im konkreten Mobbingfall für Betroffene und Führungskräfte

·      Rechtliche Bewertung vom Mobbing

·      Risikofaktoren von Mobbing erkennen durch Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

·      Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Mobbing und Konflikten

·      Inhalte einer Dienstvereinbarung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit

·      Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 21.10.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.11.2020.