Seminar-Informationen

„Die Finanzen in einer öffentlichen Verwaltung haben dieselben Grundlagen wie die eines Wirtschaftsunternehmens.“ Diese Aussage stimmt – und stimmt doch nicht ganz. Wer neu in der Kämmerei arbeitet, begegnet oft unbekannten Begriffen und Abläufen. Dieses Seminar erleichtert Ihnen den Einstieg: Wie ein Unternehmen plant auch die Kommune ihr Wirtschaftsjahr im Voraus. Anders als in der Privatwirtschaft sind im kommunalen Bereich jedoch Umwidmungen von Planungsansätzen sehr komplex und an gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungswege gebunden. Deshalb ist es entscheidend, bereits bei der Haushaltsplanung Investitionen klar von Instandhaltungen abzugrenzen – was oft nur im Einzelfall zu beurteilen ist. Wir zeigen Ihnen den Zusammenhang zwischen Planung und Ausführung eines Haushalts anhand von Theorie und Praxisbeispielen. Außerdem erläutern wir den Zusammenhang zwischen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz und arbeiten anhand der Bilanzpositionen einer Beispielkommune die Besonderheiten der kommunalen Doppik im Vergleich zu einem HGB-Abschluss heraus.

Schwerpunkte

  • Einführung in die Begriffswelt und Abläufe der kommunalen Finanzen
  • Drei-Komponenten-Rechnung
  • Abgrenzung von Investition und Aufwand
  • Ablauf der Erstellung der Haushaltssatzung als Grundlage für die Jahresrechnung
  • Besonderheiten der kommunalen Doppik anhand der Bilanzpositionen einer Beispielkommune
  • Fallbeispiele und Lösungsvorschläge

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Seminarteilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung. Die Teilnahmegebühr von 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 24.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie diese bis zum 14.07.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.