Seminar-Informationen

Der Bundestag hat am 3. Juli 2023 ein „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen, um die Verwaltungs- Planungs- Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Davon betroffen sind wichtige Regelungen und Fristen zum Baugesetzbuch und zur Baunutzungsverordnung.  Das Seminar erläutert die. Gründe und Auswirkungen dieser Regelungen und geht auf Fragen der Teilnehmer ein.

Schwerpunkte

Änderungen des Baugesetzbuchs

  • Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung
      im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung“
    – Zulässige Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau 
      im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung“
    – Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung im Internet, 
      Veröffentlichungsfrist und die Behandlung von Stellungnahmen.
    – Weitere Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan zum zügigen 
      Ausbau der erneuerbaren Energien, Erweiterung der privilegierten Vorhaben 
      im Außenbereich zur Nutzung solarer Strahlungsenergie durch besondere Solaranlagen unter bestimmten.
    – Bedingungen für eine frühere Einleitung eines Enteignungsverfahrens 
      zugunsten der Gemeinde
    – Elektronische Führung von Baulandkatastern und Veröffentlichung im Internet
    – Verlängerung der Fristen der Sonderreglungen zu Unterbringung 
       von Flüchtlingen und Asylsuchenden bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12. 2030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen der Baunutzungsverordnung

Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der 
  Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
– Ergänzung der Kategorie „Gewerbegebiet“ um „Anlagen zur Erzeugung von 
  Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie“
– Zu den untergeordneten Nebenanlagen und Einrichtungen gehören auch 
  Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien
– Zulässige Überschreitung der Grundfläche in Gewerbe,-Industrie- und 
  sonstigen Sondergebieten durch die Grundflächen von Anlagen zur Erzeugung 
  von Strom und Wärme aus solarer Strahlungsenergie und Windenergie.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 05.09.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 26.09.2023.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.