Seminar-Informationen

Mit den Änderungen im Werkvertragsrechts aus dem Jahre 2018, der nationalen Vergaberechtsreform 2016 und der Anpassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) auf Grund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes v. 4. Juli 2019 ist es zu weitreichenden Änderungen des Bau-, Vergabe- und Architektenrechts gekommen.

Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung der Neuerungen und praktischen Auswirkungen sowie ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.

Schwerpunkte

·         Neuerungen durch die Vergabeverordnung (VgV), VOB/A 2016, Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)

·         Änderungen des Werkvertragsrechts in §§ 650a ff BGB

o    Regelungen des Bauvertrages  ( §§ 650a – 650h)

o    Regelungen des Architekten- und Ingenieurvertrages (§§ 650p – 650t)

o    Regelungen des Bauträgervertrages (§§ 650u – 650v)

·         Aktuelle Rechtsprechung aus den Jahren 2021 und 2022

o    Vergütungsrecht

o    Mängelrechten

o    Nachträgen

o    Architekten- und Ingenieurverträgen

·         Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 05.09.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 26.09.2023.


Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.