Mit den Änderungen im Werkvertragsrechts aus dem Jahre 2018, der nationalen Vergaberechtsreform 2016 und der Anpassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) auf Grund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes v. 4. Juli 2019 ist es zu weitreichenden Änderungen des Bau-, Vergabe- und Architektenrechts gekommen.
Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung der Neuerungen und praktischen Auswirkungen sowie ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
· Neuerungen durch die Vergabeverordnung (VgV), VOB/A 2016, Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)
· Änderungen des Werkvertragsrechts in §§ 650a ff BGB
o Regelungen des Bauvertrages ( §§ 650a – 650h)
o Regelungen des Architekten- und Ingenieurvertrages (§§ 650p – 650t)
o Regelungen des Bauträgervertrages (§§ 650u – 650v)
· Aktuelle Rechtsprechung aus den Jahren 2021 und 2022
o Vergütungsrecht
o Mängelrechten
o Nachträgen
o Architekten- und Ingenieurverträgen
· Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis
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