Seminar-Informationen

Neuregelungen, die der Gesetzgeber in M-V getroffen hat, sind teils noch zu wenig bekannt. Auch Urteile des BVerfG führen zu Neuerungen, wie z.B. dem neuartigen Familienergänzungszuschlag und Änderungen im Sonderzuschlag für Kinder. Die Einstufung der AfD hat beamtenrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Neueinstellungen und ggf. im Disziplinarrecht. Aktuelle Neuentwicklungen und die Folgerungen für die kommunale Praxis werden dargestellt und erörtert.

Schwerpunkte

  • Alimentation nach BVerG und aktuelle Gesetzgebung in M-V
  • Verfassungstreuepflicht und AfD-Einstufung
  • Unveränderliche Merkmale nach § 34 BeamtStG neu
  • Neue Zulagen bei Vertretung und Erkrankung
  • Neues System beim Wegfall von Zulagen
  • Erweiterte Personalgewinnungszuschläge
  • Erleichterungen beim Familienzuschlag, insbesondere Eigenmittelgrenze
  • Neue Teilzeit mit Zuschlag zum Wissenstransfer
  • Verfeinerung des Erfahrungsstufenrechts
  • Familienpflegezeit
  • Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.11.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 10.12.2025.