Seminar-Informationen

Die Neuregelung des Reisekostenrechts in M-V trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Die praktische
Anwendung der neuen Regelungen, die auch dem Klimaschutz mehr Raum geben, wird im Seminar ausführlich besprochen.

Darüber hinaus werden in diesem Workshop alle Bereiche der Dienstreise, ihrer Kostenerstattung, ihrer zeitlichen Abrechnung und ihrer sonstigen Gestaltung anhand von Beispielsfällen und
anhand der mitgebrachten Fälle der Teilnehmer intensiv erörtert.

Schwerpunkte

1.    Die neuen gesetzlichen Grundlagen

2.    Umgang mit den alten, teils überholten Verwaltungsvorschriften

3.    Vorrang für die Bahn

4.    Bahn oder Dienst-Kfz?

5.    Triftige Gründe und große Wegstreckenentschädigung

6.    Was wird mit dem Dienstgang a. F.?

7.    Tagegeld und seine Einbehaltung

8.    Verknüpfungen zum Steuerrecht

9.    Übernachtung und Frühstück

10.  Verknüpfung von Privat- und Dienstreise

11.  Reisezeit und Arbeitszeit

12.  Mindestanrechnung

13.  Kappung

14.  TVöD-Regelung bei Dienstreisen

15.  Arbeitszeitverordnung für Beamte

16.  Mitreisende und Selbstfahrer

17.  Rolle von Dienstvereinbarungen

18.  Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 330,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 17.01.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.02.2022.