Die Neuregelung des Reisekostenrechts in M-V trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Die praktische
Anwendung der neuen Regelungen, die auch dem Klimaschutz mehr Raum geben, wird im Seminar ausführlich besprochen.
Darüber hinaus werden in diesem Workshop alle Bereiche der Dienstreise, ihrer Kostenerstattung, ihrer zeitlichen Abrechnung und ihrer sonstigen Gestaltung anhand von Beispielsfällen und
anhand der mitgebrachten Fälle der Teilnehmer intensiv erörtert.
1. Die neuen gesetzlichen Grundlagen
2. Umgang mit den alten, teils überholten Verwaltungsvorschriften
3. Vorrang für die Bahn
4. Bahn oder Dienst-Kfz?
5. Triftige Gründe und große Wegstreckenentschädigung
6. Was wird mit dem Dienstgang a. F.?
7. Tagegeld und seine Einbehaltung
8. Verknüpfungen zum Steuerrecht
9. Übernachtung und Frühstück
10. Verknüpfung von Privat- und Dienstreise
11. Reisezeit und Arbeitszeit
12. Mindestanrechnung
13. Kappung
14. TVöD-Regelung bei Dienstreisen
15. Arbeitszeitverordnung für Beamte
16. Mitreisende und Selbstfahrer
17. Rolle von Dienstvereinbarungen
18. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 330,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 17.01.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 08.02.2022.