Das Seminar legt den Schwerpunkt auf die Neuregelungen im LRKG und die VV (Verwaltungsvorschriften) dazu. Gleichzeitig stellt es jedoch das gesamte aktuelle Reisekostenrecht in NRW und seine praktische Anwendung vor. Darüber hinaus behandelt es anhand vieler Beispielsfälle Fragen, die in der Rechtsanwendungspraxis immer wieder auftreten und die es rechtssicher zu beantworten gilt. Das Seminar bietet Raum zur Erörterung von Fällen der Teilnehmenden.
– Geänderte Grundsätze des Reisekostenrechts, insbesondere Klimaschutz
– Rechtsgrundlagen im LRKG und außerhalb, Verweisungen
– Genehmigungsverfahren und Abrechnung
– Dienstreise oder Arbeitsweg?
– Fahrtkostenerstattung, insbesondere Öffnung der 1. Klasse
– Vereinfachungen bei der Wegstreckenentschädigung
– Beginn und Ende der Dienstreise neu geregelt
– Tagegeld und Einbehaltung
– Versteuerung
– Übernachtung und Frühstück mit neuen VV
– Nebenkosten
– Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 29.12.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.01.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.