Wissenschaftliche Studien belegen, dass Beschäftigte, die alternierende Telearbeit nutzen, mehr leisten und seltener krank sind. In immer mehr Verwaltungen hält sie Einzug – besonders seit die Corona-Krise die Bedeutung dieses Instrumentes hervorhob.
Das Seminar stellt die Vorzüge und alle zu beachtenden Voraussetzungen vor, damit alternierende Telearbeit tatsächlich Erfolg hat. Es zeigt neben den juristischen Grundlagen die verwaltungsökonomischen, DV-spezifischen, personalstrategischen und psychologischen Aspekte. Fragen der Teilnehmenden und deren Erfahrungsaustausch gehören zum Seminar.
1. Erforderliche Schritte zur Einführung:
– Finanzielle Voraussetzungen
– Technische Voraussetzungen
– Organisatorische Voraussetzungen
– Personelle Voraussetzungen
– Zusammenarbeit mit der Personalvertretung
2. Rechtliche Probleme:
– Datenschutz
– Arbeitszeit
3. Psychologische u. a. Probleme:
– Gleichbehandlung aller Interessenten? Argumente dafür und dagegen
– Kontrolle der tatsächlich erbrachten Arbeitsleitungen
4. Muster verwaltungsinterner Festlegungen
5. Muster von Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat
6. Häufige von Verwaltungen gemachte Fehler und Tipps zu deren Vermeidung
7. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 28.07.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.08.2020.