Der Digitalisierungsprozess ist insbes. in der Verwaltungsvollstreckung massiv. Er nimmt ab 01.01.2022 noch Fahrt auf. Weitere gesetzliche Änderungen auf Landes- und Bundesebene schaffen neue Möglichkeiten, sorgen aber auch dafür, dass sich die Vollstreckung von alten Zöpfen lösen muss. Nahezu in jedem Bundesland wird es teils große Veränderungen in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen geben. NRW plant z. B. einem Vorstoß, die Rundfunkanstalt des WDR selbst zur Vollstreckungsbehörde zu erklären und die Aufgabe von den Kommunen auf die Rundfunkanstalt zu übertragen. Die hier vorgeschlagene Änderung in Verbindung mit einer zeitlich gestreckten Erprobungsphase ist sicherlich ein Signal für andere Bundesländer. Dieses Seminar richtet sich vor allem an Führungskräfte, die in personeller und organisatorischer Hinsicht die Verwaltungsvollstreckung steuern.
– Wo sind Ansätze für eine Neuorganisation der Vollstreckungsbehörde?
– Aufgabenstellung gestern und heute – eine Retrospektive
– Was kommt auf die Vollstreckungsbehörde zu? Schwerpunkt: Abnahme Vermögensauskunft
– Der zukünftige digitale Geschäftsverkehr mit dem Amtsgericht
– Was passiert, wenn alle Rundfunkanstalten zukünftig die Aufgaben der Vollstreckung für ihre eigenen Forderungen übernehmen?
– Gibt es personelle und organisatorische Veränderungen, und wie wirken sich diese aus?
– Wie wirken sich die Änderungen der ZPO auf die Organisation der Vollstreckungsbehörde aus?
– Welche Steuerungsmöglichkeiten hat die Leitungsebene und was ist zu tun?
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 160,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 09.02.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 02.03.2022.
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