Seminar-Informationen

Pfändungen von Giro- und Sparkonten oder Lohnpfändungen gehören zum Alltag kommunaler Vollstreckungsbehörden. Oft sind sie das einzige Mittel, einen Schuldner überhaupt zu bewegen. Die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder sehen hier sehr unterschiedliche Möglichkeiten vor. Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze oder Dauerpfändungen können hier messbare Erfolge bringen. Dabei gilt es, Fehler in der Ausgestaltung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu vermeiden. Auch auf die Rolle der Kreditinstitute geht das Seminar ein. Diese spielen bei der „Aussetzung“ oder Abgabe der Drittschuldnererklärung eine entscheidende, manchmal auch wenig kooperative Rolle.

Das Seminar knüpft an das Seminar zum neuen Pfändungsschutzkonto an, setzt aber nicht eine vorherige Teilnahme daran voraus.

Schwerpunkte

–  Was sieht mein Verwaltungsvollstreckungsgesetz bei Pfändungs- u. Einziehungsverfügungen vor?

–  Muster von Dauerpfändungen, Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und konkrete Bestimmung von pfändbaren Anteilen

–  Was muss bei einer Pfändung unterhalb der Pfändungsfreigrenze beachtet werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren?

–  Wann und wie setze ich eine Dauerpfändung ein? Was muss ich bei Lohnpfändungen beachten?

–  Pfändung von Sparbüchern und Schließfächern: Was ist zu beachten?

–  Vorlage der Urkunde, Aufgebotsverfahren

–  Die Drittschuldnererklärung des Kreditinstitutes

–  Die Mitbeteiligung des Kreditinstitutes beim Thema „Aussetzung und Ruhendstellung“, und wo liegt das eigentliche Problem?

–  Die Rechtsprechung zum Thema „Aussetzung“

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 15.08.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.09.2022.