Seminar-Informationen
Seit 01.01.2021 gibt die HOAI keine verbindlichen Mindest-/Höchstsätze mehr vor. Honorare können frei vereinbart werden. Für Altverträge (HOAI 2013/2009) sind EuGH und BGH-Rechtsprechung maßgeblich. Parallel entscheidet in der Praxis immer häufiger das BGB-Planervertragsrecht (§§ 650p ff. BGB) über Vergütung, Nachträge und Kündigung. Dabei arbeiten wir an typischen Konstellationen der öffentlichen Hand (Stufenbeauftragung, Kostenbasis, Planungsänderungen, Planungsstopps, Kündigungen). Sie erhalten ein Mitnahmepaket aus Checkliste „Textform & Basishonorarsatz“, Muster‑Honorarvereinbarung, Musterklauseln zur Zielfindungsphase/ Änderungsmanagement/ Kündigung/ Teilabnahme, Kurzleitfaden „HOAI als Orientierungswert im Vergabeverfahren“.
Rechtlicher Hinweis: Das Seminar dient der Fortbildung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Seminarteilnehmende
Vergabestellen, Bauämter/Bauverwaltungen, Liegenschaften/Immobilienmanagement, Kämmerei/Controlling, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Eigenbetriebe/Versorger, Projektsteuerung der öffentlichen Hand sowie Planungs‑/Rechtsabteilungen
Schwerpunkte
HOAI 2021: Die 5 Punkte, die in der Praxis wirklich zählen
- Textform: was genügt, was nicht? (E-Mail, Vergabeplattform, Vertragsanlage)
- Basishonorarsatz als Auffangregel – typische Verwaltungsfehler
- HOAI-Tabellen als Orientierungswerte (Basishonorarsatz ↔ oberer Honorarsatz)
- Kostenbasis & DIN 276:2018-12 (Dokumentation vergabefest aufsetzen)
Altverträge (HOAI 2013/2009): Nachforderungen, Formmängel, „Treu & Glauben“
- EuGH 18.01.2022 / BGH 02.06.2022 – Bedeutung für öffentliche Auftraggeber?
- Rechtsprechungs-Update (u. a. BGH 14.02.2024)
BGB-Planervertrag (§§ 650p ff. BGB): Zielfindung, Änderungen, Kündigung, Teilabnahme
- Zielfindungsphase & Sonderkündigungsrecht (BGH 17.11.2022)
- Änderungsmanagement/Nachträge
- Kündigung und Abrechnung (Praxisleitfaden)
- Teilabnahme & Haftungsschnittstellen / Gesamtschuld (BGH 01.12.2022)
Praxisteil
- „Bring-your-case“: anonymisierte Fälle der Teilnehmenden (gerne schon vor Seminarbeginn) / Wo entstehen Honorar- und Nachtragsrisiken?
Referent/-in
Henrik Bauer ist spezialisiert auf die Bereiche Bau-, Architekten-, Vergabe-, Immobilien- und Mietrecht, war von 2018 bis 2022 Justiziar im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, zuvor 20 Jahre Rechtsanwalt und Dozent in Kiel.
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 16.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.05.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.