Profiling der Verwaltungsvollstreckung

04-05-2022 (09:00 - 16:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Befristete und unbefristet niedergeschlagene Forderungen belasten die Kommunen schwer. Solange eine Forderung noch nicht verjährt ist, sind Realisierungsmöglichkeiten stets zu prüfen. Der Profiler betrachtet solche Fälle rückwärts gerichtet; d. h. von der Niederschlagung bis zur erstmaligen Entstehung. Mit teils ungewöhnlichen Mitteln, Recherchen und nicht standardisierten Vollstreckungsmaßnahmen wird versucht, Forderungen noch zu realisieren.

Seminarteilnehmende

Kommunale Vollstreckungsbehörden, Forderungsmanagement sowie Wasser- u. Abwasserzweckverbände

Schwerpunkte

1.        Das „Kleingedruckte“ in der Vollstreckung – wenig beachtet, aber zielführend

2.        Was versteht man unter „Profiling“ in der Verwaltungsvollstreckung?

3.        Die Auswahl der in Frage kommenden Fälle; die Vorgaben der Verwaltungsleitung

4.        Die Stellenplatzbeschreibung eines Profilers/Forderungsmanagers; nichts für Anfänger

5.        Der Forderungsmanager als Stabstelle des kommunalen Forderungsmanagements

6.        Verhinderung von unnötigen Forderungsausfällen; welche Vorgaben werden gemacht?

7.        Die Einzelfall bezogene Recherche zum Schuldner; Vorgehen und Ablauf

8.        Die Nutzung von Netzwerken

9.        Darstellung von der „Norm“ abweichender, aber zulässiger Vollstreckungsmaßnahmen

10.      Die Betrachtung des Schuldners unter strafrechtlichen Gesichtspunkten; welche Möglichkeiten können sich ergeben?

11.      Darstellung eines Profilings anhand eines konkreten Beispielfalles mit Erläuterungen

12.      Die Erstellung von Checklisten

13.      Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

Referent/-in

Herr Udo Mühlenhaus besitzt über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Kasse, Vollstreckung, Steueramt. Er ist Vorsitzender des Arbeitskreises der Vollstreckungsstellenleiter in NRW und ehemaliger Leiter des Forderungsmanagements der Stadt Krefeld.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 195,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 20.04.2022 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.05.2022.

Veranstaltungsort

Hotel ConventGarten Rendsburg, Hindenburgstraße 38-42, 24768, Rendsburg

Rendsburg

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