Befristete und unbefristet niedergeschlagene Forderungen belasten die Kommunen schwer. Solange eine Forderung noch nicht verjährt ist, sind Realisierungsmöglichkeiten stets zu prüfen. Der Profiler betrachtet solche Fälle rückwärts gerichtet; d. h. von der Niederschlagung bis zur erstmaligen
Entstehung. Mit teils ungewöhnlichen Mitteln, Recherchen und nicht standardisierten Vollstreckungsmaßnahmen wird versucht, Forderungen noch zu realisieren.
1. Das „Kleingedruckte“ in der Vollstreckung – wenig beachtet, aber zielführend
2. Was versteht man unter „Profiling“ in der Verwaltungsvollstreckung?
3. Die Auswahl der in Frage kommenden Fälle; die Vorgaben der Verwaltungsleitung
4. Die Stellenplatzbeschreibung eines Profilers/Forderungsmanagers; nichts für Anfänger
5. Der Forderungsmanager als Stabstelle des kommunalen Forderungsmanagements
6. Verhinderung von unnötigen Forderungsausfällen; welche Vorgaben werden gemacht?
7. Die Einzelfall bezogene Recherche zum Schuldner; Vorgehen und Ablauf
8. Die Nutzung von Netzwerken
9. Darstellung von der „Norm“ abweichender, aber zulässiger Vollstreckungsmaßnahmen
10. Die Betrachtung des Schuldners unter strafrechtlichen Gesichtspunkten; welche Möglichkeiten können sich ergeben?
11. Darstellung eines Profilings anhand eines konkreten Beispielfalles mit Erläuterungen
12. Die Erstellung von Checklisten
13. Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 28.09.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.10.2021.