Seminar-Informationen

Videoüberwachung und Drohnen sorgen zunehmend für Diskussionen und Arbeit in den Ordnungsbehörden: Einerseits gilt es, den rechtssicheren Einsatz kommunaler Kameras und Drohnen zu gewährleisten, andererseits muss auch die Nutzung durch Private geprüft und gegebenenfalls eingeschränkt werden. Doch Drohnen eröffnen nicht nur Risiken, sondern auch neue Chancen für die Verwaltung – etwa in den Bereichen Liegenschaften, Umwelt, Feuerwehr oder Ordnungsamt. Dieses Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und behandelt typische Konfliktfälle.

Schwerpunkte

  • Kommunale Einsatzbereiche (Öffentlichkeitsarbeit, Liegenschaften, Umwelt, Ordnungsamt, Feuerwehr, Kataster): Was muss die Kommune beachten?
  • Neue Qualität der Videoüberwachung und Kontrolle
  • Drohneneinsatz durch Private/Nichtprivate – genehmigungspflichtig? Ordnungswidrigkeit?
  • Luftverkehrsrechtliche Voraussetzungen des Drohneneinsatzes
  • Private Videoüberwachung – Möglichkeiten und Grenzen, Reaktionen der Verwaltung
  • Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Abwehransprüche gegen Videoüberwachung vom Boden und aus der Luft
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Schadenshaftung und Versicherungen
  • Falldiskussion anhand von Praxisbeispielen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 12.03.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 02.04.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.