Privatrechtliche Unternehmen sind für die Behörden oft nicht ganz einfache Partner. Der Wechsel ihrer Rechtsform, das Agieren im In- und Ausland, unzutreffende Geschäftsadressen, Insolvenz-verfahren oder sogenannte „Firmenbestattungen“ erschweren es, öffentliche Lasten und Beiträge einzufordern und die entscheidungsbefugten Personen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten anzuhalten.
Das Seminar vermittelt notwendige Anschlusskenntnisse im Handels-, Unternehmen- und Registerrecht und gibt Antwort auf typische Problemsituationen der Praxis.
1. Rechtsgrundlagen, Rechtsbegriffe, traditionelle und neue Rechtsformen
2. Welche Register geben Auskunft? Grundbuch, Handels- Genossenschafts- Vereins- und Partnerschaftsregister; Aussagen dieser Register anhand von Beispielen
3. Charakteristik von Personengesellschaften und juristischen Personen; Entstehung, Gesellschafter, Gesellschaftsvermögen, Vertretung, Haftung
4. Geschäftsführung bei verschiedenen Rechtsformen
5. Firmensitz und Geschäftsadresse im In- und Ausland
6. Unternehmen in Liquidation und Insolvenz, Nachtragsliquidation bzw. -insolvenz
7. Liquidierte englische Limited mit Betriebsvermögen (Grundstücken) im Inland, Abwicklung der „Restgesellschaft“ über einen Not-Liquidator oder Pfleger
8. Beendigung und Löschung einer Firma im Handelsregister
9. Rechtsprechung
10. Erfahrungsaustausch und Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 11.05.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.06.2020.