Rechtsprobleme der Nachlasssicherung bei Ordnungsamtsbestattungen

17-06-2025 (09:00 - 12:00 Uhr)

Anmeldung geschlossen

Seminar-Informationen

Im Arbeitsalltag der kommunalen Ordnungsbehörden kommen bei der Bestattung durch die Ordnungsbehörde Fragen des Betretens/Durchsuchens von Wohnungen und vorläufiger Nachlasssicherungen – im Zusammenwirken mit dem Nachlassgericht – auf. In diesem Seminar werden die grundlegenden Kenntnisse praxisorientiert und fallbezogen erläutert, diskutiert und vertieft.

Seminarteilnehmende

Ordnungsamt (Innendienst, Vollzugsbedienstete und Beschäftigte im Außendienst)

Nicht für Baden-Württemberg und Bayern!

Schwerpunkte

  1. Zuständigkeitsabgrenzung Ordnungsbehörde – Nachlassgericht/Nachlasspflegschaft – Polizei
  2. Ermittlungen, Betreten und Durchsuchen der Wohnung alleinstehender Verstorbener
  3. Schutz des Eigentümers/Berechtigten; Versiegelung
  4. Ermessen und Umfang der ordnungsrechtlichen Tätigkeit, sog. „Berliner Modell“
  5. Praxisfälle, Konflikte mit dem Vermieter („Pfandrecht“)
  6. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden

Referent/-in

Torsten F. Barthel

Prof. Dr. Barthel, Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt ist seit über 20 Jahren hauptberuflich Rechtsdozent an Bildungseinrichtungen sowie als Autor u. a. zum Verwaltungsrecht tätig.
Prof. Barthel ist Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal Kassel und Verfasser des „Gaedke“, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, (neue) 13. Auflage, Köln 2022.

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 165,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 03.06.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.06.2025.

Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.