Obwohl das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) bereits 2006 in Kraft trat, treten in der kommunalen Praxis immer noch Fehler auf. Das Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Stellenausschreibung, auf das Bewerbungsverfahren und die Kündigung. Bei Verstößen gegen das AGG drohen dem Arbeitgeber Klagen auf Schadenersatz und Strafen in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern.
Das Seminar bietet einen Überblick über das Gesetz, weist auf mögliche Diskriminierungen durch die Verwaltung hin, zeigt, wie diskriminierungsrechtliche Risiken vermieden werden und womit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu rechnen ist.
· Grundzüge des AGG
o Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
o Die einzelnen Schutzbereiche des AGG
o Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung
· Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
o Erstellung rechtlich einwandfreier Stellenanzeigen
o Durchführung des Bewerbungsgespräches
o Auskunftsanspruch und Fragerecht
o Formulierung von Absagen
· Folgen einer unzulässigen Benachteiligung
o Hilfe für Diskriminierungsopfer
o Geltendmachung von Ansprüchen aus dem AGG
· Umgang mit „AGG-Hoppern“
· Handlungsempfehlungen an den Arbeitgeber
· Handlungsfelder des Betriebs-/Personalrates
· Aktuelle Rechtsprechung
· Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 03.06.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.06.2020.