„Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ sind eine extremistische Sammelbewegung, die die Bundesrepublik Deutschland nicht als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sehen. Sie stellen jegliche staatliche Gewalt in Frage und verhalten sich aggressiv, insbesondere gegenüber den Kommunalbehörden. Die Szene wird seit 2017 als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingeschätzt und bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. So werden „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ konsequent entwaffnet und strafrechtlich verfolgt. Eine erste Gruppierung wurde 2020 verboten.
Die Corona-Pandemie hat das gesamte Milieu sogar weiter aktiviert. Das Aktivitätsniveau innerhalb der Szene steigt deutlich an.
Das Seminar zeigt neuere Entwicklungen, die Herausforderungen für die öffentl. Verwaltung und erläutert die aktuelle Rechtsprechung und die rechtssichere Reaktion gegenüber diesem Milieu.
1. Einführung in die Ideologie und aktuelle Strategie der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
2. Aktuelle Lagedarstellung, Organisationen, Netzwerke
3. Ordnungsrechtliche Instrumentarien im Umgang mit der Szene
4. Zwangsmittelanwendung
5. Ordnungswidrigkeitenverfahren
6. Wie sieht die Verwaltungsrechtsprechung die „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“?
7. Reaktionen auf Querulantentum in Zeiten der Pandemie
8. Umgang mit „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ in Freiwilligenorganisationen und
Ehrenämtern
9. Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Seminarinformationen
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 03.02.2023 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.02.2023.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.