Seminar-Informationen

In diesen Zeiten, wo sich Fakten und Entscheidungen auch in Kommunen fast täglich ändern, kommt es immer häufiger zu Leistungseinbrüchen einzelner Beschäftigter. Tatsächliche oder gefühlte Belastungen münden in geminderte oder schlechte Leistung, Konflikte bringen nicht selten erhöhte Fehlzeiten mit sich. In diesen Fällen werden Aufgaben von der Führungskraft oft auf die Leistungsträger der Verwaltung verlagert; bei Leistungsstörungen wird eher in bester Absicht abgewartet oder das Personalamt unmittelbar zur Lösung aufgefordert. Das eigentliche Problem des Beschäftigten mit reduziertem Leistungsprofil wird dadurch selten gelöst. Hier bietet das Seminar Führungskräften und Personalämtern schnelle Hilfe, um Leistungsstörungen gemeinsam rechtssicher und zügig abzuändern.

Schwerpunkte

1. Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktuell?
2. Was ist eine Leistungsstörung, woran ist sie zu erkennen?
3. Wie werden Leistungsstörungen heute rechtssicher behandelt, nach dem 5-Stufen-Modell?
4. Was müssen Führungskraft und Personalamt bei Leistungsstörungen genau tun?
5. Wann hilft Motivation im Arbeitsbereich, wann nicht?
6. Für welche Fälle sind Ermahnungen, Abmahnungen sinnvoll?
7. Was gilt im Fall von Krankheit?
8. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 155,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 07.07.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 28.07.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.