Teilnehmer früherer Reisekostenrecht-Seminare regten einen intensiven Workshop über zwei Tage an. In diesem Workshop werden nun alle Bereiche der Dienstreise, ihrer Kostenerstattung, ihrer zeitlichen Abrechnung und ihrer sonstigen Gestaltung anhand von Beispielsfällen und anhand der mitgebrachten Fälle der Teilnehmenden intensiv erörtert.
Das Trennungsgeld hat z. B. bei der Ausbildung von Anwärtern oder bei Abordnungen Bedeutung. Schließlich wirft die Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreisen immer wieder Fragen auf. Die Rechtslage nach TVöD sowie nach Arbeitszeitverordnung und die Rolle von möglichen Dienstvereinbarungen werden besprochen.
1. Das spezielle Reisekostenrecht der Azubis
2. Dienstreise oder Arbeitsweg?
3. Kleine oder große Wegstreckenentschädigung?
4. Tagegeld und seine Einbehaltung
5. Verknüpfungen zum Steuerrecht
6. Übernachtung und Frühstück
7. Behandlung von Nebentätigkeiten
8. Verknüpfung von Privat- und Dienstreise
9. Reisezeit und Arbeitszeit
10. Mindestanrechnung nach TVöD
11. Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr
12. Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben
13. Anwärter und Einzugsgebiet
14. Familienheimfahrten
15. Mitreisende und Selbstfahrer
16. Gestaltung von Dienstreisen durch Vorgesetzte
17. Einsatz von Dienstkraftwagen
18. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 380,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Mittagessen, Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 20.09.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 12.10.2021.