Teilnehmer früherer Reisekostenrecht-Seminare regten einen intensiven Workshop über zwei
Tage an. In diesem Workshop werden nun alle Bereiche der Dienstreise, ihrer Kostenerstattung, ihrer zeitlichen Abrechnung und ihrer sonstigen Gestaltung anhand von Beispielsfällen und
anhand der mitgebrachten Fälle der Teilnehmer intensiv erörtert.
Das Trennungsgeld ist endlich reformiert worden. Die neuen Regelungen haben z. B. bei der Ausbildung von Anwärtern oder bei Fortbildungen Bedeutung. Das neue Recht wird umfassend erörtert. Schließlich wirft die Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreisen immer wieder Fragen auf. Die Rechtslage nach TVöD sowie nach Arbeitszeitverordnung und die Rolle von möglichen Dienstvereinbarungen werden besprochen.
1. Das spezielle Reisekostenrecht der Azubis
2. Dienstreise oder Arbeitsweg?
3. Die kleine oder große Wegstreckenentschädigung?
4. Tagegeld und seine Einbehaltung
5. Verknüpfungen zum Steuerrecht
6. Übernachtung und Frühstück
7. Behandlung von Nebentätigkeiten
8. Verknüpfung von Privat- und Dienstreise
9. Reisezeit und Arbeitszeit
10. Mindestanrechnung nach TVöD
11. Arbeitszeitverordnung für Beamte
12. Trennungsgeld und neue Regeln zum Einzugsgebiet
13. Vereinfachung des Trennungsgeldes und § 8 BRKG
14. Familienheimfahrten neu geregelt
15. Mitreisende und Selbstfahrer
16. Gestaltung von Dienstreisen durch Vorgesetzte
17. Einsatz von Dienstkraftwagen
18. Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 330,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 14.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.10.2020.