Die vorzeitige Versetzung in den Ruhezustand wegen dauernder Dienstunfähigkeit ist a) auf
Antrag des Beamten oder b) in Form einer Zwangspensionierung auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten möglich. Die Durchführung des Zwangspensionierungsverfahrens setzt solides
Wissen der Personalstelle voraus. Dabei gilt es, einerseits verständnisvoll und fürsorglich mit der oft schwierigen persönlichen Situation der Betroffenen und ihren legitimen Interessen umzugehen, andererseits aber das Verfahren auch rechtmäßig, sachgerecht und mit Nachdruck zu
betreiben. Hinzu kommt, dass häufig nur unzureichende oder widersprüchliche medizinische
Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen, aber die Entscheidung über die dauernde Dienstunfähigkeit einer begründeten Prognose bedarf, da sie vom Arbeitgeber zu treffen ist.
Das Seminar behandelt beide Fälle der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und erläutert an praktischen Beispielen die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und den Handlungsbedarf der Verwaltung.
· Begriff der Dienstunfähigkeit einschließlich der begrenzten Dienstunfähigkeit
· Rehabilitation vor Versetzung in den Ruhestand
· Das Antragsverfahren
· Das Zwangspensionierungsverfahren
· Die Verfahrensrechte des Beamten einschließlich der Rechtsschutzmöglichkeiten
· Rechtsfolgen bei Versetzung in den Ruhestand
· Die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
· Fragen und Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 11.08.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.09.2020.