Seminar-Informationen

Der Betrieb eines Dienstgebäudes oder einer Betriebsstätte beinhaltet Gefahren, aus denen sich Pflichten ergeben. Um für alle Beteiligten `auf und hinter der Bühne´ sowie für Besucher ein optimales Maß an Sicherheit zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber bzw. der Betreiber gem. § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten und Besucher übernehmen.

Das Seminar vermittelt die Kenntnisse, um die Aufgaben sicher organisieren zu können,  beantwortet die Fragen der Teilnehmenden und bietet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

Schwerpunkte

1.    Rechtsgrundlagen: Verantwortung und Haftung – Grundzüge des Arbeitsschutzrechts

2.    Wie viele Erst-, Brandschutzhelfer und Feuerlöscher braucht die Verwaltung?

3.    Definitionen: Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragter , Gefährdungsbeurteilung

4.    Jährliche Unterweisungspflicht aller Beschäftigten – nicht wirklich oder doch?

5.    Vorschriften und Regelwerke für TGA (Technische Gebäude Ausrüstung) z. B. Wartungsfristen

6.    Regelwerke: ArbSchG, ArbStättV, ASR, BetrSichV, TRBS, DGUV, MBO, VDE, DIN usw.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie die Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 20.04.2022 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 11.05.2022.