Ein Urteil des FG Münster rüttelt derzeit an den Grundfesten der Säumniszuschläge. Ausgangspunkt ist das Urteil des BGH aus dem Jahre 2019 zur Fragestellung von Zinsen gem. § 233a
Abgabenordnung (AO). Das Problem der Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge wird von der Justiz unterschiedlich bewertet. Die Fragestellung beschäftigt nun den BGH. Kritisch betrachtet wird die Kombination von Säumniszuschlag als Druckmittel und finanzierendem Zinsanteil. Die Fragestellung selbst wirft massive Probleme auf, zumal – fast – jede kommunale Forderung betroffen ist. Dreh- und Angelpunkt sind die zahlreichen Anträge auf Erlass eines Abrechnungsbescheides gem. § 218 AO, die derzeit bereits gezielt von Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertretungen gestellt werden, um seit 01.01.2019 gezahlte Säumniszuschläge zurückzuerlangen.
Ø Kurze Erläuterung zu den ergangenen Urteilen und Beschlüssen – wesentliche Inhalte
Ø Finanzielle Auswirkungen, sollte sich die Meinung des FG Münster auch beim BGH durchsetzen. Was kommt dann auf die Kommunen zu?
Ø Bedeutung des § 240 AO – Druckmittel und Finanzierungsmittel
Ø Welche ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge gibt es?
Ø Hintergrund und Bedeutung eines Abrechnungsbescheides gem. § 218 Abs. 1 und 2 AO
Ø Muster eines Abrechnungsbescheides
Ø Kosten eines Abrechnungsbescheides – Hinweise zu einer Verwaltungsgebührensatzung
Ø Aussetzung nur gegen Sicherheitsleistung
Ø Taktisches Vorgehen – Bedeutung der Aussetzungen für die Verwaltung
Seminarinformationen
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