Seminar-Informationen

Das Seminar vermittelt die neuesten Methoden zur Erfassung, Bewertung, Beseitigung und rechtssicheren Dokumentation von Straßenschäden. Und wichtig: Es werden nicht nur die Fahrbahnen, sondern gerade auch die Probleme der Verkehrssicherungspflicht für die Nebenanlagen bearbeitet. Dieses Seminar eignet sich besonders für Beschäftigte von kommunalen Straßenbaulastträgern, die kleine bis mittlere Straßennetze (bis ca. 400 km Netzlänge) selbstständig und eigenverantwortlich verwalten. Fragen der Teilnehmenden werden im Seminar diskutiert und beantwortet.

Schwerpunkte

  1. Einführung
  • Unterschiede zwischen Straßenkontrolle und -zustandserfassung
  • Unterschiedliche Ziele bei der Verwaltung kommunaler Straßennetze (Verkehrssicherung, Befahrbarkeit, Leistungsfähigkeit, Substanz- und Werterhalt u. a.)
  1. Grundlagen zur Verkehrssicherungspflicht
  • Gesetzliche Verpflichtungen des Straßenbaulastträgers
  • Basiswissen zum (digitalen) Straßenkataster
  • Optimale Vorgehensweise bei mobiler Datenerfassung
  • Analyse und Priorisierung von Straßenschäden
  • Aufbau eines Straßenkontrollkonzeptes (Prozessübersicht und Zuständigkeiten)
  • Inhalt eines Straßenkontrollbuchs (Dokumentationspflichten)
  1. Umgang mit Straßenschäden an kommunalen Straßen
  • Erstellen einer Checkliste zur Straßenkontrolle
  • Gefahrstellenerfassung an Straßenverkehrsflächen (Fahrbahn, Gehweg usw.)
  • Straßenkontrolle an unterschiedlichen ausgewählten Beispielen
  • Auswahl der passenden Maßnahmen zur Schadensverhütung
  • Abwägung zwischen Gefahrenpotential und Aufwand (Kosten, Personal)
  • Verantwortlichkeiten im Falle eines Rechtsstreits
  • Weitergehende Fragestellungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 220,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 22.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.05.2025.