Seminar-Informationen

Oft ist unklar, wer das Gegenüber der Verwaltung oder einer Vollstreckungsbehörde ist. Dann ergeben sich Fragen wie:
– Können Minderjährige Schuldner sein und wenn ja wie werden Sie beteiligt und wenn durch wen?
– Was ist, wenn der Aufenthalt des Schuldners dauerhaft unbekannt oder man nicht feststellen kann, wer an der Sache überhaupt beteiligt ist?
– Führt der Tod des Schuldners zum Ende der Vollstreckung oder gibt es Hilfe für einen Gläubiger?
– Wer hilft im Gericht und wie werden Lücken wodurch gefüllt?
– Kann man Kontakt aufnehmen und wie funktioniert das erfolgreich, z. B. für Gläubiger?
– Wie kann man erreichen, dass vom Gericht eingesetzte gesetzliche Vertreter in Verfahren auch reagieren?
In diesem Seminar werden die verschiedenen Arten der Pflegschaften gem. BGB und das Vorgehen der Behörde/des Pflegers o. a. Vertreter vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

Schwerpunkte

1. Minderjährigkeit und Vertretung durch Eltern
2. Vertretung durch Betreuer oder rechtliche Pfleger?
3. Beteiligter weg = Abwesenheitspfleger hilft!
4. Beteiligter Ungewiss = Pfleger für unbekannte Beteiligte hilft!
5. Nachlasspflegschaft damit es weitergeht bei Tod!
6. Testamentsvollstrecker bestellt, was nun?

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihre Kita/Ihr Träger erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00€ zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 27.11.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.12.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.