Seminar-Informationen

Kommunalbedienstete erleben zunehmend verbale und körperliche Angriffe. Beleidigungen, Bedrohungen, aber auch Sachbeschädigungen sind in den Ämtern an der Tagesordnung. Dabei beschränken sich die Angriffe nicht mehr nur auf die Dienststellen, mehrfach wurden auch Angriffe auf Bedienstete der Kommunen im privaten Bereich gemeldet. Vermehrt fordern Bedienstete in den Kommunen Maßnahmen zu ihrem Schutz. Ein effektives Sicherheitskonzept ist daher eine wichtige Maßnahme zur Personalsicherung. Anhand von Beispielen wird in dem Seminar aufgezeigt, wie ein Sicherheitskonzept erstellt werden kann und welche personellen, materiellen und organisatorischen Maßnahmen möglich sind.

Schwerpunkte

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen   /    Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
  • Fürsorgepflicht – Notwehr/Notstand – Zwang
  1. Organisatorische Maßnahmen
  • Erhebung der Gefahrenlage  –  Festlegung von Verantwortlichkeiten  – Meldewege
  • Regelungen zum Umgang

           Beleidigungen – Körperliche Angriffe – Bedrohungen – Amok – Bombendrohung
           Herrenlose Gegenstände

  • Zusammenarbeit mit der Polizei
  1. Personelle Maßnahmen
  • Trainings – Verhaltensregeln – Beratungsangebote / Ansprechpartner
  • Nachbereitung belastender Situationen
  1. Materielle Maßnahmen
  • Zutrittskontrolle – Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Schutzausrüstung – Alarmauslösung – Einbruchsschutz
  • Videoüberwachung / Bodycam – Private Sicherheitsdienste

   

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 28.10.2024 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.11.2024.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.