Seminar-Informationen
Soziale Netzwerke gehören längst zur Lebenswirklichkeit weiter Bevölkerungskreise. Doch wie soll die Verwaltung damit umgehen? Bieten Facebook, Instagram & Co. echte Chancen für Bürgernähe und moderne Öffentlichkeitsarbeit – oder überwiegen die rechtlichen und organisatorischen Risiken? Dieses Seminar beleuchtet praxisnah die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung sozialer Netzwerke in der Verwaltung. Behandelt werden Fragen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts, datenschutzrechtliche Vorgaben und die Anforderungen an ein tragfähiges Social-Media-Konzept. Raum für Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich vorgesehen.
Seminarteilnehmende
Öffentlichkeitsarbeit, Rechtsamt, Personalamt, Personalvertretung, Ordnungsamt, kommunale Unternehmen und Wasser-/Abwasserverbände
Schwerpunkte
- Die Grundsatzentscheidung: soziale Netzwerke in unserer Verwaltung – ja oder nein?
- Soziale Netzwerke als Teil der Öffentlichkeitsarbeit
- Wie sieht es die Datenschutzaufsicht?
- Social-Media-Konzept für die Verwaltung
- Inhalte in den Netzwerken: Recht am eigenen Bild, Urheberecht
- Datenschutz in den sozialen Netzwerken
- Erfahrungsaustausch, Fragen, aktuelle Diskussion
Referent/-in
Oliver F. Hoff, Rechtsanwalt, seit 2008 Dozent von BITEG-Seminaren zum Datenschutz
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 190,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer. Bei Stornierung ab dem 24.03.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.04.2027.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.