Nicht beizutreibende Forderungen können im Rahmen der aufzustellenden Bilanz einen Wertfaktor darstellen, der insbesondere bei Niederschlagungsfallen und fehlerhafter Behandlung von Wertberichtigungen die Bilanz negativ beeinflussen kann.
Das Seminar zeigt die Schwachstellen und wie Fehler oder Fehlereinschatzungen, insbesondere durch effektive Verwaltungsstrukturen und Arbeitsweisen, vermieden oder begrenzt werden können.
· Rechtsgrundlagen Stundung, Erlass und Niederschlagung
· Die Differenzierung von Entscheidungsebenen
· Möglichkeiten, unnötige Stundungen zu verhindern
· Schwachstellenanalyse für Stundungsantrage
· Laufzeit von Stundungen, Zinsberechnung nach AO, Sicherungsrechte bei Stundungen
· Das“ Recht“ oder die „Pflicht“ zur Wertberichtigung
· Der Umgang mit starken oder schwachen Niederschlagungen
· Die Berücksichtigung von Verjahrungsfristen (Auflistung ist in den Unterlagen enthalten)
· Wann ist eine Wertberichtigung notwendig?
· Was kommt nach der Wertberichtigung?
· Die „richtige“ Einschatzung von uneinbringlichen, zweifelhaften oder sicheren Forderungen
· Die Auswirkungen von Niederschlagungen auf die Bilanz
· Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 05.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.01.2020.