Nicht beizutreibende Forderungen können im Rahmen der aufzustellenden Bilanz einen Wertfaktor darstellen, der insbesondere bei Niederschlagungsfällen und fehlerhafter Behandlung von Wertberichtigungen die Bilanz negativ beeinflussen kann.
Das Seminar zeigt die Schwachstellen und wie Fehler oder Fehlereinschätzungen, insbesondere durch effektive Verwaltungsstrukturen und Arbeitsweisen, vermieden oder begrenzt werden können.
1. Rechtsgrundlagen Stundung, Erlass und Niederschlagung
2. Möglichkeiten, unnötige Stundungen zu verhindern; Schwachstelle Stundungsantrag
3. Laufzeit von Stundungen, Zinsberechnung nach AO, Sicherungsrechte bei Stundungen
4. Niederschlagungen alter und neuer Art
5. Das „Recht“ oder die „Pflicht“ zur Wertberichtigung
6. Ist eine Niederschlagung noch das gebotene Mittel, wenn die Kommune doppisch bucht?
7. Die Berücksichtigung von Verjährungsfristen (Auflistung ist in den Unterlagen enthalten)
8. Wann ist eine Wertberichtigung notwendig; was kommt nach der Wertberichtigung?
9. Die „richtige“ Einschätzung von uneinbringlichen, zweifelhaften oder sicheren Forderungen
10. Die besonderen engen Grenzen des Erlasses nach §227 AO – ein böses Beispiel aus der Praxis
11. Probleme und Fragen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 04.05.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.05.2021.