Die Verwaltungen werden aktuell mit unzähligen Stundungsanträgen konfrontiert, und durch
Herabsetzungsanträge kommt es zu massiven Gewerbesteuerausfällen. Auch die normalen
Parameter bei der Behandlung von Stundungsanträgen greifen nicht. Das BMF, der Städtetag und andere Institutionen machen Vorgaben, wie mit Stundungsanträgen umgegangen werden soll. Die Verwaltungen brauchen hier aber einen klaren Fahrplan.
Das Seminar gibt einen Überblick, wie die Verwaltung mit Stundungsanträgen umgehen sollte, damit im Nachgang, insbesondere auch durch real drohende Forderungsausfälle und mögliche Insolvenzen, Einnahmeverluste verhindert werden können.
1. Welche Vorgaben machen die Ministerien, der Städtetag u. a.?
2. Wie kann die Verwaltung die Vorschläge sinnvoll umsetzen?
3. Wie geht die Verwaltung mit Stundungsanträgen um? Was ist zu tun, was ist zu lassen, für welche Forderungen sollen die Ausnahmeregelungen gelten?
4. Das Zusammentreffen von Stundung und Vollstreckung
5. Welche Vorsorge kann die Verwaltung treffen?
6. Soll die Verwaltung auf Sicherheiten bestehen und ggf. in welcher Situation?
7. Fragebogen und Musterbescheid für einen Corona-Stundungsantrag
Seminar-Informationen:
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße führen zu Nachforderungen.
Weitere Informationen zur Nutzung unserer Onlineseminare finden Sie auf www.biteg.de.
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 29.12.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 19.01.2021.
Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.