Seminar-Informationen

Nicht nur für Schuldner kann eine Stundung von Vorteil sei. Oft kann die Glaubigerin nur auf diesem Wege ihre Ansprüche realisieren. Ein Stundungsantrag wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen ist sorgfaltig nach § 222 AO zu prüfen. Da ist Verhandlungsgeschick, nicht nur bei zivilrechtlichen Ansprüchen, gefordert. Und sollte eine Stundung nicht möglich sein, ist ggf. ein Vollstreckungsaufschub zu prüfen. In beiden Fallen spielen Sicherheitsleistungen eine wichtige Rolle. In dem Seminar wird die Verbindung zu § 133 InsO hergestellt und gezeigt, wie sich grundsatzlich eine erfolgreiche Anfechtung vermeiden lasst. Das Seminar erlautert die rechtlichen Hintergründe, zeigt Fehlerquellen, gibt praxiserprobte Handlungstipps und beantwortet Fragen der Teilnehmenden.

 

1.        Begriff und Wirkung einer Stundung

2.        Voraussetzungen für eine Stundung nach § 222 AO i. V. m. dem KAG

3.        Gesetzlicher Anspruch auf Stundung bei bestimmten Forderungen

4.        Zustandigkeit für die Entscheidung über eine Stundung

5.        Stundungsbescheid, Verzinsung

6.        Überwachung und Widerruf einer Stundung

7.        Vollstreckungsaufschub, Prüfung und Zustandigkeit, Bescheiderfordernis

8.        Sicherheiten, Arten, Aufbewahrung, Rückgabe von Sicherheiten

9.        Verbindung der Stundung/Sicherheit und Anfechtung nach § 133 InsO

10.    Erfahrungsaustausch, Falle und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhalt mit der Teilnahmebestatigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetranke ein. Bei Stornierung nach dem 12.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fallig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.01.2020.