Seminar-Informationen

Nicht nur für Schuldner kann eine Stundung von Vorteil sei. Oft kann die Gläubigerin nur auf diesem Wege ihre Ansprüche realisieren. Ein Stundungsantrag wegen öffentlich-rechtlicher
Forderungen ist sorgfältig nach § 222 AO zu prüfen. Da ist Verhandlungsgeschick, nicht nur bei
zivilrechtlichen Ansprüchen, gefordert. Und sollte eine Stundung nicht möglich sein, ist ggf. ein Vollstreckungsaufschub zu prüfen. In beiden Fällen spielen Sicherheitsleistungen eine wichtige Rolle. In dem Seminar wird die Verbindung zu § 133 InsO hergestellt und gezeigt, wie sich grundsätzlich eine erfolgreiche Anfechtung vermeiden lässt. Das Seminar erläutert die rechtlichen Hintergründe, zeigt Fehlerquellen, gibt praxiserprobte Handlungstipps und beantwortet Fragen der Teilnehmenden.

 

1.        Begriff und Wirkung einer Stundung

2.        Voraussetzungen für eine Stundung nach § 222 AO i. V. m. dem KAG

3.        Gesetzlicher Anspruch auf Stundung bei bestimmten Forderungen

4.        Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Stundung

5.        Stundungsbescheid, Verzinsung

6.        Überwachung und Widerruf einer Stundung

7.        Vollstreckungsaufschub, Prüfung und Zuständigkeit, Bescheiderfordernis

8.        Sicherheiten, Arten, Aufbewahrung, Rückgabe von Sicherheiten

9.        Verbindung der Stundung/Sicherheit und Anfechtung nach § 133 InsO

10.      Erfahrungsaustausch, Fälle und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 19.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 07.02.2020.