In vielen Bereichen übernehmen Dritte – etwa Vereine, Träger oder Institutionen – kommunale Aufgaben außerhalb der Verwaltung. Für deren Unterstützung stellt die Kommune finanzielle Mittel in Form von Zuwendungen bereit. Diese öffentlich-rechtlichen Geldleistungen sind zweckgebunden und gelten als freiwillige Leistungen der Verwaltung, die in deren Ermessen stehen. Zuwendungen unterliegen einem komplexen und formalisierten rechtlichen Rahmen. Neben der Einplanung im Haushaltsplan müssen die Vorgaben der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften beachtet werden. Das Seminar bietet eine systematische Einführung in das Zuwendungsrecht und beleuchtet die sechs Phasen eines typischen Zuwendungsverfahrens – von der Antragstellung bis zur Rückforderung nicht zweckentsprechend verwendeter Mittel (Rücknahme/Widerruf). Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus Kommunalverwaltungen, die mit der Bewilligung, Abwicklung oder Kontrolle von Zuwendungen befasst sind – sowohl Neueinsteiger als auch erfahrene Fachkräfte, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen ein. Bei Stornierung nach dem 09.11.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 30.11.2026.
Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.