Seminar-Informationen

Das Telefoninkasso ist – gekonnt durchgeführt – eine geeignete und vor allem wirtschaftliche Maßnahme im Vorfeld und während der Vollstreckung.

Der Erfolg ist im Wesentlichen von der Gesprächsvorbereitung und -durchführung abhängig. Wie beides gekonnt und – nach einiger Übung – erfolgreich geleistet wird, zeigt der Dozent, der über langjährige Erfahrungen hierbei verfügt. Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind ein erwünschter Seminarbestandteil.

 

Schwerpunkte

·      Telefoninkasso als Teil des Forderungsmanagements; Stellungnahme KGST-Bericht

·      Liquidität durch ein strukturiertes Forderungsmanagement

·      Zu welchen Zeitpunkt kann das Telefoninkasso beginnen? Wettlauf mit weiteren Gläubigern

·      Regelungen zum Telefoninkasso in einer Dienstanweisung

·      Vollstreckungsermittlung unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung

·      Schulung der Mitarbeiter für ein erfolgreiches Telefoninkasso

·      Betrachtung und Einstufung der Forderungen, wofür das Telefoninkasso gewählt wird

·      Die Vorbereitung auf das Mahntelefonat und die richtige Gesprächsführung

·      Verbindliche Gesprächsvereinbarungen und ein klarer Gesprächsabschluss

·      Klassische Fehler des Telefoninkassos und deren Vermeidung

·      Die „Maschen“ von Vollstreckungsschuldnern und die richtige Reaktion im Telefonat hierauf

·      Neuausrichtung der Aufgabenerledigung der Vollstreckungsbehörde – Universalvollstreckung

·       Besprechung von Problemfällen der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Dienststelle erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 26.01.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 14.02.2020.