Seminar-Informationen

Sachpfändungen sind immer noch ein wertvolles, oft taktisches, aber unverzichtbares Mittel der Zwangsvollstreckung. Hauptsächlich im Fokus bei solchen Maßnahmen stehen Schmuck, Fahrzeuge und insbesondere auch Informationen. Ohne richterliche Anordnung und teilweise nur unter Mitbeteiligung der Polizei, können diese Maßnahmen nicht oder erschwert durchgeführt werden. Die Verwertung gepfändeter Gegenstände stellt heute – anders als früher – keine signifikanten Probleme mehr dar. Im Webinar werden Grundlagen, organisatorische, technische und Besonderheiten im Ablauf anhand zahlreiche Beispielfälle erläutert. Muster, Tipps und Hinweise zu diesem Themenkomplex werden neben einer umfänglichen Dienstanweisung ebenfalls gestellt.

Schwerpunkte

  • Bedeutung einer Sachpfändung – rechtliche Grundlagen; zwangsläufige Auswertung des Vermögensverzeichnisses ist unabdingbar
  • Sachpfändungsprotokoll (welche Erfordernisse bestehen), Pfandraum, Ankündigung der Versteigerung/freihändiger Verkauf, Wertfindung der gepfändeten Gegenstände, Drittwiderspruch – taktisches Vorgehen -, Einsatz von Googleearth und Streetview
  • Voraussetzungen für eine richterlich angeordnete Wohnungsöffnung- und Durchsuchung und Begriff der Wohnung; Büroorganisation der Vollstreckungsbehörde – auch unter Sicherheitsaspekten; die Büroorganisation, Ausstattung des Außendienstes – z.B. Schusssichere Westen, besondere Taschenlampen, usw., Auskunftssperren im Meldeportal,
  • Umgang mit zoll-auktion.de
  • Darstellung einer Wohnungsöffnung-, Durchsuchung, Sachpfändung, Austausch von Türschlössern, Hinterlegung von Schlüsseln; was ist bei Mehrerlösen aus der Versteigerung
  • Zahlreiche Muster und Textbausteine werden neben einer Dienstanweisung für diesen Bereich gestellt

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 19.05.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 09.05.2025.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.