Seminar-Informationen

Sachpfändungen gehören nach wie vor zu den wirksamsten und oft auch taktisch bedeutsamsten Mitteln der Zwangsvollstreckung. Im Mittelpunkt stehen dabei Schmuck, Fahrzeuge und zunehmend auch Informationen. Ohne richterliche Anordnung oder unter Einbindung der Polizei sind viele Maßnahmen jedoch nur eingeschränkt möglich. Gleichzeitig stellt die Verwertung gepfändeter Gegenstände heute – anders als früher – kaum noch praktische Probleme dar. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen und zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele die organisatorischen, technischen und sicherheitsrelevanten Besonderheiten im Ablauf. Neben Checklisten, Mustern und Tipps erhalten die Teilnehmenden auch eine umfassende Dienstanweisung für diesen Bereich.

Schwerpunkte

  • Bedeutung einer Sachpfändung – rechtliche Grundlagen -; zwangsläufige Auswertung des Vermögensverzeichnisses ist unabdingbar
  • Sachpfändungsprotokoll (welche Erfordernisse bestehen), Pfandraum, Ankündigung der Versteigerung/freihändiger Verkauf, Wertfindung der gepfändeten Gegenstände, Drittwiderspruch – taktisches Vorgehen -, Einsatz von Googleearth und Streetview
  • Voraussetzungen für eine richterlich angeordnete Wohnungsöffnung- und Durchsuchung und Begriff der Wohnung; Büroorganisation der Vollstreckungsbehörde – auch unter Sicherheitsaspekten; die Büroorganisation, Ausstattung des Außendienstes – z.B. Schusssichere Westen, besondere Taschenlampen, usw., Auskunftssperren im Meldeportal
  • Umgang mit zoll-auktion.de
  • Darstellung einer Wohnungsöffnung-, Durchsuchung, Sachpfändung, Austausch von Türschlössern, Hinterlegung von Schlüsseln; was ist bei Mehrerlösen aus der Versteigerung
  • Zahlreiche Muster und Textbausteine werden neben einer Dienstanweisung für diesen Bereich gestellt

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 22.04.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.05.2026.


Achtung: Mit einer Buchung erwerben Sie 1 Nutzerlizenz für eine/n Teilnehmende/n. Mehrfachbuchungen sind möglich. Eine Weiterreichung des Onlineseminar-Links ist ausgeschlossen. Verstöße dagegen führen zu Nachforderungen.