Seminar-Informationen

Sachpfändungen, richterlich angeordnete Wohnungsöffnungen oder Versteigerung von Pfandsachen sind heute überwiegend in den Hintergrund gerückt, zählen aber genau genommen zu den wesentlichen Aufgabenstellungen der kommunalen Vollstreckungsbehörde. Insbesondere, seit zum 01.01.2013 das Gesetz zur Sachaufklärung neue Schwerpunkte gesetzt hat, muss sich die Vollstreckungsbehörde wieder mit diesen Themen beschäftigen.

Das Seminar vermittelt den kompletten Ablauf einer Türöffnung und Sachpfändung von der Entstehung bis hin zur Verwertung oder Freigabe von Pfandsachen.

Schwerpunkte

1.   Welche Voraussetzungen bestehen für eine mögliche richterliche Wohnungsöffnung?

2.   Der Begriff der Wohnung: Was gehört dazu, was nicht?

3.   Pfändbare und unpfändbare Gegenstände, Austauschpfändungen = § 811 ZPO

4.   Kosten: Besonderheiten der Kostenordnungen einzelner Bundesländer

5.   Welche Vorkehrungen muss die Vollstreckungsbehörde (auch unter Sicherheitsaspekten)
treffen? Büroorganisation

6.   Die Ausrüstung des Außendienstes, z. B. Schutzwesten, Impfungen

7.   Der komplette Ablauf: Was ist bei Wohngemeinschaften zu beachten? Wie komme ich ins Haus? Beteiligung von Schlüsseldienst, Polizei, Hundefängern, Transportdienste, Pfandraum, Schätzung von Gegenständen, Versteigerung auf www.zoll-auktion.de, usw.

8.   Wie sieht heute ein Sachpfändungsprotokoll (zwingend notwendige Inhalte) aus?

9.   Zahlreiche Muster und Textbausteine werden neben einer Dienstanweisung für diesen Bereich gestellt

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.11.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 23.11.2021.