Nicht selten kommt es vor, dass kommunale Grundstücke von Nachbarn überbaut bzw. genutzt oder Abstandsflächen verletzt werden. Sowohl das öffentliche Recht als auch das Privatrecht enthalten in diesen Fällen zahlreiche Rechtsvorschriften, um eine übermäßige Beeinträchtigung der öffentlichen Hand durch eine Bebauung zu vermeiden. Im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutz kann der Betroffene die Baubehörde u.U. zum Einschreiten zwingen und Unterlassung, Beseitigung oder Rückbau verlangen. Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich aber auch zivilrechtlich gegenüber dem Störer zur Wehr setzen gemäß §§ 895, 1004, 906 ff. und §§ 823 ff. BGB. Das Seminar gibt einen kurzen Überblick über mögliche bauordnungsrechtliche Anspruchsgrundlagen des Nachbarn und legt anschließend den Schwerpunkt auf die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Beseitigung eines unrechtmäßigen Besitzes und dessen Durchsetzung. Hierbei werden Duldungs- und Entschädigungspflichten unter Erläuterung der jeweiligen Rechtsgrundlagen und der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet.
1. Störungen von Besitz und Eigentum nach Bauordnungs- und Zivilrecht
2. Duldungspflicht des Eigentümers nach § 912 BGB
3. Beseitigungsanspruch gegen den Störer nach § 1004 BGB und dessen Verjährung
4. Eigentumsrechtliche Ansprüche des Betroffenen nach Rechtsprechung des BGH
5. Überbaurente nach § 913 BGB und deren Bemessungsgrundlage unter Beachtung grundbuchrechtlicher Aspekte; Abkauf gem. § 915 BGB
6. Rechtsprechung und Beantwortung von Fragen der Teilnehmer und Erfahrungsaustausch
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 03.09.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 24.09.2025.
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