Im Mai 2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wurden zahlreiche Gesetze – insbesondere das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) – an die neue Rechtslage angepasst.
Das Seminar gibt einen Überblick über die für die öffentliche Verwaltung im Land Brandenburg wesentlichen Bestimmungen der DSGVO und des neu gefassten BbgDSG. Fragen der Teilnehmenden und deren Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile.
1. Anwendungsbereich der DSGVO
2. Abgrenzung der DSGVO zum nationalen Recht
3. Begriffsbestimmungen
4. Grundsätze und Zulässigkeit der Datenverarbeitung (Artikel 5 und 6 DSGVO sowie §§ 5 bis 9 BbgDSG)
5. Einwilligung (Artikel 7 und 8 DSGVO)
6. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach DSGVO und BbgDSG
7. Betroffenenrechte nach der DSGVO und Ausnahmen nach Artikel 23 DSGVO im nationalen Recht (§§ 10ff. BbgDSG)
8. Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen einschließlich der Führung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
9. Auftragsverarbeitung
10. Technische und organisatorische Maßnahmen
11. Datenschutz-Folgenabschätzung und Freigabeverfahren
12. Aufgaben und Befugnisse eines Datenschutzbeauftragten (Artikel 37ff. DSGVO)
13. Beschäftigtendatenschutz
14. Bereichsspezifische Datenschutzreglungen
15. Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde (insbes. Artikel 57 und 58 DSGVO sowie § 18 BbgDSG)
16. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 04.11.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 25.11.2020.