Nicht selten kommt es vor, dass kommunale Grundstücke von Nachbarn überbaut bzw. genutzt oder Abstandsflächen verletzt werden. Sowohl das öffentliche Recht als auch das Privatrecht enthalten in diesen Fällen zahlreiche Rechtsvorschriften, um eine übermäßige Beeinträchtigung der öffentlichen Hand durch eine Bebauung zu vermeiden. Im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutz kann der Betroffene die Baubehörde u.U. zum Einschreiten zwingen und Unterlassung, Beseitigung oder Rückbau verlangen. Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich aber auch zivilrechtlich gegenüber dem Störer zur Wehr setzen gemäß §§ 895, 1004, 906 ff. und §§ 823 ff. BGB. Das Seminar gibt einen kurzen Überblick über mögliche bauordnungsrechtliche Anspruchsgrundlagen des Nachbarn und legt anschließend den Schwerpunkt auf die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Beseitigung eines unrechtmäßigen Besitzes und dessen Durchsetzung. Hierbei werden Duldungs- und Entschädigungspflichten unter Erläuterung der jeweiligen Rechtsgrundlagen und der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 10.11.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 01.12.2026.
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