Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ein wichtiges Instrument der Personalpolitik – aber zugleich ein juristisch anspruchsvolles Feld. Fehler bei der Vertragsgestaltung können schnell zu ungewollten Dauerarbeitsverhältnissen führen. Besonders die Rechtsprechung zur „Kettenbefristung“ bei Dauervertretungsbedarf oder zur Verlängerung befristeter Verträge stellt hohe Anforderungen an die Praxis. Auch im Teilzeitrecht gilt es, Ansprüche korrekt zu prüfen und Ablehnungsgründe rechtssicher zu begründen. Dieses Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das aktuelle Teilzeit- und Befristungsrecht, stellt die neueste Rechtsprechung vor und vermittelt praxisnahe Handlungsempfehlungen.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr beträgt 185,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer. Bei Stornierung nach dem 28.01.2026 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 18.02.2026.
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