Seminar-Informationen

In diesem Aufbaukurs wird das Wissen aus dem Grundkurs vertieft. Weiter geht es mit Zuständigkeiten (örtlich/sachlich), Ermächtigungsgrundlagen und Einblicken in das Ordnungswidrigkeitengesetz. Was passiert mit dem „Knöllchen“ im Innendienst? Was macht die Schnittstelle zwischen Innen- und Außendienst aus? Was bedeutet „Halterhaftung“? Wann wird abgeschleppt? Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab? Wie entscheiden Gerichte? Sie können zudem wieder Ihre eigenen Fragen mitbringen und sich mit dem Dozenten und anderen Teilnehmenden austauschen.

Schwerpunkte

  • Kurzes Resümee des Grundlagenkurses
  • Ermächtigungsgrundlage für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörde
  • 25a StVG (Straßenverkehrsgesetz) – die „Halterhaftung“
  • Ersatzvornahmen (Abschleppen, Sicherstellung, Umsetzen)
  • Sondernutzung
  • Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) – der „kleine Bruder“ des Strafrechts
  • Das Bußgeldverfahren als Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Aus der Rechtsprechung
  • Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 220,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 22.04.2025 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.05.2025.