Seminar-Informationen
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs entstehen gerade in schwierigen Einzelfällen zahlreiche rechtliche und praktische Fragen: Wann greift die „Halterhaftung“? Unter welchen Voraussetzungen darf ein Fahrzeug abgeschleppt oder umgesetzt werden? Wie läuft das anschließende Bußgeld- bzw. Verwaltungsverfahren ab und welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung für die tägliche Praxis? Das Seminar richtet sich an Beschäftigte mit ersten Erfahrungen in der Verkehrsüberwachung und vertieft ausgewählte Rechts- und Praxisfragen. Neben Zuständigkeiten und Ermächtigungsgrundlagen werden insbesondere Halterhaftung, Ersatzvornahmen, das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen behandelt. Eigene Fälle und Fragen der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen.
Seminarteilnehmende
Mitarbeitende im Innen- und Außendienst, die bereits über erste Kenntnisse oder praktische Erfahrungen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs verfügen und ihr Wissen zu anspruchsvolleren Rechts- und Praxisfragen vertiefen möchten.
Schwerpunkte
- Kurzes Resümee des Grundlagenkurses
- Ermächtigungsgrundlage für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörde
- 25a StVG (Straßenverkehrsgesetz) – die „Halterhaftung“
- Ersatzvornahmen (Abschleppen, Sicherstellung, Umsetzen)
- Sondernutzung
- Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) – der „kleine Bruder“ des Strafrechts
- Das Bußgeldverfahren als Teil des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Aus der Rechtsprechung
- Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
- Wunschthema der Teilnehmer (optional)
Referent/-in
Wirtschaftsinformatiker und Verwaltungsfachwirt Björn Vennemann, 2013-2022 Mitarbeiter Ordnungsamt (davon 6 Jahre KOD), 2022-2026 Sachgebietsleiter Verkehrsüberwachung der Hansestadt Wismar, seit 2026 Mitarbeiter Verkehrsaufsicht Kreis Segeberg; Dozent für Verwaltungsthemen
Teilnahmebedingungen
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 215,00 € USt.-befreit pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 01.06.2027 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 22.06.2027.
Veranstaltungsort
Roncalli-Haus e. V., Max-Josef-Metzger-Straße 12/13, 39104, Magdeburg
Magdeburg
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