„Verwahrloste Grundstücke“ werden zunehmend für viele Kommunen zum Problem – Bürger verlangen, dass gegen Müll, Unrat, Graffiti, Schädlingsbefall und Gefahrenquellen vorgegangen wird. Auch viele Nachbarstreitigkeiten befassen die kommunalen Ordnungsämter.
Das Seminar erörtert anhand der Rechtsprechung typische Fallgestaltungen und zeigt Lösungswege. Es klärt – außer den Fragen der Teilnehmenden – auch Fragen wie: Sind durch die Novellierung des BauGB Rechtsänderungen für einen erleichterten Umgang mit verwahrlosten Immobilien zu erwarten? Welche praktischen Erfahrungen und Beispiele unterschiedlicher Rechtsbereiche liegen vor?
Schwerpunkte:
· Zuständigkeitsprobleme und -abgrenzugen (Ordnungsämter, Bauaufsichtsbehörde, Schiedsstellen und Polizei)
· Instrumente und Strategien gegen Eigentümer verwahrloster Immobilien
· Unbekannte oder abwesende Eigentümer, Vermögenszuordnung an Kommune
· Gefahrenabwehr bei leer stehenden Grundstücken
· Abwehr von Lärmimmissionen im Nachbarverhältnis (Hunde, Maschinen, Partys)
· Einwirkungen vom Nachbargrundstück, z. B. Abfall, Bäume, Einfriedungen, Grillen
· Ordnungsbehördliche Befugnisse, Verweisung auf den Zivilrechtsweg (Musterbescheid),
obligatorische Schlichtung
· Anspruch auf Einschreiten der Ordnungsbehörde, Ermessen
· Zusammenarbeit mit der Polizei
· Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 03.12.2019 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 20.12.2019.