Voraussichtlich ab dem Jahr 2021 unterliegen viele Leistungen gebührenrechnender Einrichtungen der Umsatzsteuerpflicht, sofern nicht noch eine Aufschiebung folgt. Daraus ergeben sich im kommunalen Alltag u. a. neue Anforderungen an die Dokumentationspflicht für Umsätze gleichartiger Leistungen, die kostenverrechnenden Systeme müssen angepasst werden, die Kalkulationsmethodik muss geändert werden, um einen nachvollziehbaren optimalen Vorsteuerabzug zu ermöglichen usw. usf.
Im Seminar wird der § 2b UStG in seinen Inhalten (Kriterienbewertung) und Auswirkungen
umfassend betrachtet. Anhand von Beispielen gebührenrechnender Einheiten wird das notwendige Wissen vermittelt und anwendbar gemacht, um Leistungen hinsichtlich einer möglichen Umsatzsteuerpflicht richtig einordnen zu können. Das Seminar schließt mit einem Ausblick in die
Satzungsüberarbeitung. Fragen der Teilnehmenden sind ein erwünschter Seminarbestandteil.
1. Ziel und System der Umsatzsteuer
2. Aktuelle rechtliche Entwicklungen
3. Steuerpflichtigkeit nach § 2b UStG
4. Prüfschema zur Beurteilung der Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit
5. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsatzsteuer
6. Vorsteuerabzug in der Kalkulation berücksichtigen
7. KLR – ein hilfreiches Instrument:
– zur vereinfachten Gebührenkalkulation
– zum vereinfachten Vorsteuerabzug
– zur Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast
8. Ausblick: Satzungsanpassung
9. Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 10.03.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 31.03.2021.