Seminar-Informationen

Die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune im Jahresabschluss ist nur mit der Einbeziehung der Jahresabschlüsse ihrer kommunalen Unternehmen vollständig.

Das Seminar erläutert die kommunal- und handelsrechtlichen Anforderungen der Konzernrechnungslegung und technische Grundlagen der Gesamtabschlusserstellung an Beispielen aus
konsolidierten Kommunen. Daneben werden der Aufbau und wesentliche Regelungsinhalte
gemeindlicher Konsolidierungsrichtlinien sowie Softwareanforderungen erörtert.

Die beispielhafte Durchführung aller notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen bereitet die Teilnehmer auf die Erstellung des Gesamtabschluss ihrer Verwaltung vor. Daneben werden der Aufbau und wesentliche Regelungsinhalte gemeindlicher Konsolidierungsrichtlinien sowie Softwareanforderungen erörtert und Fragen der Teilnehmenden diskutiert und beantwortet.

 

Schwerpunkte

1.        Bestimmung des gemeindlichen Konsolidierungskreises unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitskriterien

2.        Vereinheitlichung kommunaler und unternehmerischer Einzelabschlüsse

3.        Vollkonsolidierung beherrschter Tochterunternehmen

4.        Equity-Verfahren maßgeblich beeinflusster Unternehmen

5.        Aufstellung der Gesamtabschlusses mit seinen Anlagen

6.        Struktur und Regelungsinhalte der gemeindlichen Konsolidierungsrichtlinie

7.        Projektplanung und Organisation des Gesamtabschlusses

8.        Optimierung des Konsolidierungsprozesses

9.        Auswahl und Anwendung von Konsolidierungssoftware

10.    Strukturierung des erstmaligen Konsolidierungsprojektes

11.    Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 23.04.2021 sind 50% der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 13.05.2021.