Die arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften sind ständig Gegenstand der Auslegung und Rechtsfortbildung durch die Gerichte. Arbeitsrecht ist Fallrecht – seit der Tarifreform gilt dies verstärkt für die tägliche Personalarbeit.
Das Seminar gibt einen tagesaktuellen Überblick über die Rechtsprechung des BAG und über ausgewählte obergerichtliche Entscheidungen zum TVöD. Es ermöglicht den Teilnehmenden, Gestaltungsspielräume schneller zu erkennen und besser zu nutzen. Außerdem werden ausgewählte Entscheidungen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen besprochen, die für Personalpraktiker wichtig sind. Fragen der Teilnehmenden und ihr Erfahrungsaustausch sind Seminarbestandteile.
· „Dauerbaustelle Urlaub“
· Aktuelle Entwicklungen im Teilzeit- und Befristungsrecht (insb. der Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit gem. § 9a TzBfG)
· Grundsatzentscheidungen zur Arbeitszeit (Entstehen von Überstunden, Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
· Rechtsprechungstrends Eingruppierung (insb. zum Arbeitsvorgang)
· Neues aus der AGG-Rechtsprechung insb. zu Anforderungen an diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren
· Ausgewählte Entscheidungen zu Einzelproblemen (z. B. Stufenzuordnung, Direktionsrecht, Bewerbungsverfahrensanspruch, Ausschlussfrist, Mindestlohn).
· Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 02.02.2020 sind 35 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 21.02.2020.