Seminar-Informationen

Die EU-DSGVO schafft Klarheit zur Präsentation der Kommunen, Landkreise und kommunalen Unternehmen im Internet. Trotzdem stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen wie z. B.:

–  Wer konkret ist für Inhalte verantwortlich?

–  Welche Inhalte dürfen auf Internetseiten verwendet werden, welche nicht?

–  Wann sind Abbildungen von Personen und Sachen sowie das Einbinden von Texten zulässig?

–  Welche Rechte müssen erworben werden?

–  Welche Rechte hat der Ersteller der Website?

–  Was tun bei Abmahnungen wegen vermeintlich rechtswidriger Inhalte?

–  Datenschutz auf der Webseite!

–  Darf ich Daten der Besucher der Seite verarbeiten?

Das Seminar gibt praxisrelevante Informationen zur rechtssicheren Gestaltung des Internetauftritts. Es bietet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion.

 

·         Abbildung von Personen im Internet

·         Abbildung von Sachen im Internet

·         Nutzung sozialer Netzwerke – ja oder nein?

·         Rechteerwerb für vorgesehen Internetinhalte

·         Frames und Verlinkung als urheberechtliches Problem

·         Reaktion auf Abmahnungen

·         Was tun, wenn Dritte sich Inhalte der eigenen Seite aneignen?

·         Informationspflichten – Impressum und Datenschutzerklärung

·         Umgang mit den Daten von Nutzern der Seite

·         Webanalyse, Cookies etc.

·         Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch

 

Teilnahmebedingungen:

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 15.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.10.2020.