Die EU-DSGVO schafft Klarheit zur Präsentation der Kommunen, Landkreise und kommunalen Unternehmen im Internet. Trotzdem stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen wie z. B.:
– Wer konkret ist für Inhalte verantwortlich?
– Welche Inhalte dürfen auf Internetseiten verwendet werden, welche nicht?
– Wann sind Abbildungen von Personen und Sachen sowie das Einbinden von Texten zulässig?
– Welche Rechte müssen erworben werden?
– Welche Rechte hat der Ersteller der Website?
– Was tun bei Abmahnungen wegen vermeintlich rechtswidriger Inhalte?
– Datenschutz auf der Webseite!
– Darf ich Daten der Besucher der Seite verarbeiten?
Das Seminar gibt praxisrelevante Informationen zur rechtssicheren Gestaltung des Internetauftritts. Es bietet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion.
· Abbildung von Personen im Internet
· Abbildung von Sachen im Internet
· Nutzung sozialer Netzwerke – ja oder nein?
· Rechteerwerb für vorgesehen Internetinhalte
· Frames und Verlinkung als urheberechtliches Problem
· Reaktion auf Abmahnungen
· Was tun, wenn Dritte sich Inhalte der eigenen Seite aneignen?
· Informationspflichten – Impressum und Datenschutzerklärung
· Umgang mit den Daten von Nutzern der Seite
· Webanalyse, Cookies etc.
· Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 167,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 15.09.2020 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 06.10.2020.