Die EU-DSGVO schafft Klarheit zur Präsentation der Kommunen, Landkreise und kommunalen Unternehmen im Internet. Trotzdem stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen wie z. B.:
– Wer konkret ist für Inhalte verantwortlich?
– Welche Inhalte dürfen auf Internetseiten verwendet werden, welche nicht?
– Wann sind Abbildungen von Personen und Sachen sowie das Einbinden von Texten zulässig?
– Welche Rechte müssen erworben werden?
– Welche Rechte hat der Ersteller der Website?
– Was tun bei Abmahnungen wegen vermeintlich rechtswidriger Inhalte?
– Datenschutz auf der Webseite!
– Darf ich Daten der Besucher der Seite verarbeiten?
Das Seminar gibt praxisrelevante Informationen zur rechtssicheren Gestaltung des Internetauftritts. Es bietet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion.
1. Abbildung von Personen im Internet
2. Abbildung von Sachen im Internet
3. Nutzung sozialer Netzwerke – ja oder nein?
4. Rechteerwerb für vorgesehen Internetinhalte
5. Frames und Verlinkung als urheberechtliches Problem
6. Reaktion auf Abmahnungen
7. Was tun, wenn Dritte sich Inhalte der eigenen Seite aneignen?
8. Informationspflichten – Impressum und Datenschutzerklärung
9. Umgang mit den Daten von Nutzern der Seite
10. Webanalyse, Cookies etc.
11. Fragen und Probleme aus der Praxis der Teilnehmenden und Erfahrungsaustausch
Teilnahmebedingungen:
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 170,00 € zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen und Erfrischungsgetränke ein. Bei Stornierung nach dem 15.03.2021 sind 50 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 05.04.2021.